Aromapflege

Die Aromapflege ersetzt auf keine Fall den Gang zum Arzt oder die vom Arzt verordneten Therapien. Sie dienst als Unterstützung im Genesungsprozess wie auch als komplementäre Maßnahme (medizinisch unterstützende Maßnahme) welche dem Tätigkeitsbereich der Gesundheits- und Krankenpflege zugeordnet ist (zum Beispiel Hautpflege - eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich), und im Falle einer Arztanordnung (mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich) auch zu therapeutischen Zwecken angewendet werden darf.

 

 

 

 

 

 

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